Schiesspflicht Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee, längstens jedoch bis zum Ende des Jahre, in dem sie das 34. Altersjahr vollenden. Mitnehmen Die Schiesspflichtigen haben die Aufforderung zur Erfüllung des obligatorischen Programms, das Dienstbüchlein, den Leistungsausweis oder das Schiessbüchlein sowie einen amtlichen Ausweis mitzubringen. Nicht schiesspflichtige Angehörige der Armee sowie Schützinnen und Schützen mit Leihwaffen haben den Leistungsausweis oder das Schiessbüchlein mitzubringen. Waffe Schiesspflichtige haben ihr Obligatorisches Programm grundsätzlich mit ihrer persönlichen Waffe zu schiessen Probeschüsse Probeschüsse können für CHF -.50 bezogen werden. Bezogene Probeschüsse müssen verschossen oder bei Nichtgebrauch zurückgegeben werden. Dies wird auf den Standblättern von den Schützenmeistern dokumentiert! Programm Gewehr 300m Scheibe A5 - 5 Schüsse Einzelfeuer Scheibe B4 - 5 Schüsse Einzelfeuer, 2 Schüsse Seriefeuer in 20 Sekunden, 3 Schüsse Seriefeuer in 30 Sekunden und 5 Schüsse Seriefeuer in 40 Sekunden. Bestanden Die Schiesspflicht gilt als bestanden bei erreichen von 42 Punkte mit nicht mehr als drei Nullern. Ausszeichnung Programm Gewehr Die Anerkennungskarte Gewehr gibt es bei erreichen von 66 Punkten.
Militärschiessverein Münchenstein
Merkblatt Schiesswesen Merkblatt Schiesspflicht
Termine Obligatorische 2023
Unsere Schützenmeister und Helfer würden sich freuen, Sie bei uns im Schiessstand “Au” in Münchenstein begrüssen zu dürfen. Unsicheren Schützen stehen wir begleitend zur Seite. Bei uns hat noch jeder erfüllt.
Schiessen Sie ihr “Obligatorisches” bei uns.
Mittwoch 07. Juni 17:30 bis 19:00 Mittwoch 05. Juli 17:30 bis 19:00 Mittwoch 09. August 17:30 bis 19:00 Samstag 26. August 09:00 bis 11:30
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Obligatorisches